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Was bedeutet

Mieterstrom?

Energiewende im MFH

Mieterstrom Elektriker Bremen Hanse Smart GmbH

Der Begriff Mieterstrom beschreibt die Stromerzeugung in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Mehrfamilienhäusern, und die Nutzung dieses Stroms für den Eigenverbrauch durch die Mieter. Die Erzeugung erfolgt dabei lokal, d. h.  direkt im Gebäude oder in den Nebengebäuden. Das Konzept des Mieterstroms zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und die Abhängigkeit von traditionellen Energiequellen zu verringern. Dies kann durch die Installation von Solarmodulen auf den Dächern von Gebäuden oder durch die Nutzung anderer erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. 

Die Idee hinter Mieterstrom ist es, Mieter zu aktiven Teilnehmern am Energiemarkt zu machen und Nachhaltigkeit in der Umwelt zu fördern.

Dabei wird noch zwischen geförderten und nicht-geförderten Varianten von Mieterstrom unterschieden, auf welche wir in unserem Blog noch weiter eingehen werden.

Vorteile für Mieter & Eigentümer

Vorteile für den Mieter
Der Strompreis für den Mieter liegt garantiert und dauerhaft mind. 10% unter dem Tarif des Grundversorgers. Der Mieter spart mit dem Konzept Mieterstrom am Ende also bares Geld. Dennoch ist der Mieter frei in seiner Wahl des Stromanbieters. Eine Kopplung an den Mietvertrag ist bis auf wenige Ausnahmen (Anmietung lediglich vorübergehend, zeitlich befristete möblierte Untervermietung, Alters- oder Studentenheim) rechtswidrig. 

Vorteile für den Eigentümer
Der Eigentümer der Immobilie steigert mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie erheblich. Weiterhin werden die Nebenkosten der Unterhaltung gesenkt und er kann einen wertvollen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
 
Dem Eigentümer entgeht durch das Konzept Mieterstrom zwar in Teilen die EEG-Einspeisevergütung, da er den erzeugten Strom direkt an die Mieter abgibt. Allerdings wird der Mieterstrom von der Bundesregierung mit einem Mieterstromzuschlag gefördert. Überschüssig erzeugter Strom, der nicht im MFH oder Quartier verbraucht wird, kann ins Netz eingespeist und entsprechend mit der Einspeisevergütung vergütet werden.
 
Bei PV-Anlagen, welche nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, kann der Eigentümer den Strom auch an Dritte verkaufen, der dann Mieterstromlieferant wird.
 

Bedingungen für Mieterstrom

Voraussetzung für die Umsetzung eines Mieterstrom-Konzeptes sowie den Erhalt des genannten Mieterstromzuschlags ist die Existenz einer Photovoltaik-Anlage auf oder in einem Wohngebäude. Diese muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Der hier erzeugte Strom muss an Verbraucher in diesem Gebäude oder zumindest im selben Quartier geliefert und entsprechend dort verbraucht werden. Dieser muss ohne die Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes direkt an die Mieter/Nutzer geliefert werden. 

Sollte es sich bei der Immobilie um eine gemischt genutzte Immobilie handeln, müssen mind. 40% der Gebäudefläche der Wohnnutzung unterliegen.

Man beachte, dass die Person, welche die Anlage zur Erzeugung von Strom betreibt und den erzeugten Strom an Dritte liefert, ein Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) darstellt. Hiermit verbunden sind entsprechend einige energierechtliche Pflichten, wie z.B. die Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung usw. Dieser Aufwand ist bereits in der Berechnung des Mieterstromzuschlags mit eingepreist.

Sofern die PV-Anlage nicht genügend Strom erzeugen kann und der Bedarf höher ist, muss der darüber hinaus benötigte Strom ebenfalls vom Mieterstromlieferanten durch Kauf von zusätzlichem Strom/Abschluss eines gesonderten Stromliefervertrags bereit gestellt werden. Dies gehört lt. Gesetz zu den Pflichten eines Mieterstromlieferanten.

Als Alternativen können auch KWK- oder BHKW-Anlagen als Erzeugungsanlagen betrieben werden. Hier unterliegt die Peisgestaltung keinen gesetzlichen Vorschriften, den Mieterstromzuschlag gibt es hier allerdings nicht.

Mieterstromzuschlag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 legt die Höhe fest

Im EEG 2023 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt:

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Strompreisgestaltung
Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.
 

Modelle von Mieterstromanlagen

  1. Enabling-Modell: Die Stromerzeugungsanlage wird in diesem Modell vom Eigentümer selbst betrieben und finanziert.
  2. Contracting-Modell: Die Stromerzeugungsanlage wird von einem externen Dienstleister (Contractor) betrieben und finanziert.
  3. Tochterunternehmens-Modell: Bei diesem Modell vermietet ein Wohnungsunternehmen die PV-Anlage an seine eigene Tochtergesellschaft und erhält hierdurch eine Vergütung. Die Betreibung erfolgt durch die Tochtergesellschaft.
  4. Energiegenossenschaftsmodell: In diesem Modell wird durch die ansässigen Mieter sowie ggf. Dritten eine Energiegenossenschaft oder eine GbR gegründet. Die Betreibung und Finanzierung erfolgt durch die gegründete GbR oder die Genossenschaft.
 

Mehr Tipps. Tricks. News.

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Der Begriff Mieterstrom beschreibt die Stromerzeugung durch Mieter in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Mehrfamilienhäusern, und die Nutzung dieses Stroms für den Eigenverbrauch. Die Erzeugung erfolgt dabei lokal, d. h.  direkt im Gebäude oder in den Nebengebäuden. Das Konzept des Mieterstroms zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und die Abhängigkeit von traditionellen Energiequellen zu verringern. Dies kann durch die Installation von Solarmodulen auf den Dächern von Gebäuden oder durch die Nutzung anderer erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. 

Die Idee hinter Mieterstrom ist es, Mieter zu aktiven Teilnehmern am Energiemarkt zu machen und Nachhaltigkeit in der Umwelt zu fördern.

Dabei wird noch zwischen geförderten und nicht-geförderten Varianten von Mieterstrom unterschieden, auf welche wir in unserem Blog noch weiter eingehen werden.

Vorteile für Mieter & Eigentümer

Vorteile für den Mieter
Der Strompreis für den Mieter liegt garantiert und dauerhaft mind. 10% unter dem Tarif des Grundversorgers. Der Mieter spart mit dem Konzept Mieterstrom am Ende also bares Geld.

Vorteile für den Eigentümer
Der Eigentümer der Immobilie steigert mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie erheblich. Weiterhin werden die Nebenkosten der Unterhaltung gesenkt und er kann einen wertvollen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
 
Dem Eigentümer entgeht durch das Konzept Mieterstrom zwar die EEG-Einspeisevergütung, da er den erzeugten Strom direkt an die Mieter abgibt. Allerdings wird der Mieterstrom von der Bundesregierung mit einem Mieterstromzuschlag gefördert. 
 
Wohnungsunternehmen sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Einkünfte durch die Erzeugung und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie durch den Betrieb von Ladestationen für E-Autos zu erzielen, ohne dass diese Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet werden.

Bedingungen für Mieterstrom

 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Mieterstrom-Konzeptes sowie den Erhalt des genannten Mieterstromzuschlags ist die Existenz einer Photovoltaik-Anlage auf oder in einem Wohngebäude mit einer Leistung von max. 100 KW. Diese muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Der hier erzeugte Strom muss an Verbraucher in diesem Gebäude oder zumindest im selben Quartier geliefert und entsprechend dort verbraucht werden. Dieser darf also nicht durch das allgemeine Versorgungsnetz geleitet werden. Sollte es sich bei der Immobilie um eine gemischt genutzte Immobilie handeln, müssen mind. 40% der Gebäudefläche der Wohnnutzung unterliegen.

Man beachte, dass die Person, welche die Anlage zur Erzeugung von Strom betreibt und den erzeugten Strom an Dritte liefert, ein Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) darstellt. Hiermit verbunden sind entsprechend einige energierechtliche Pflichten, wie z.B. die Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung usw. Dieser Aufwand ist bereits in der Berechnung des Mieterstromzuschlags mit eingepreist.

 

 

Mieterstromzuschlag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 legt die Höhe fest

Im EEG 2023 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt:

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Strompreisgestaltung
Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.
 

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Der Begriff Mieterstrom beschreibt die Stromerzeugung durch Mieter in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Mehrfamilienhäusern, und die Nutzung dieses Stroms für den Eigenverbrauch. Die Erzeugung erfolgt dabei lokal, d. h.  direkt im Gebäude oder in den Nebengebäuden. Das Konzept des Mieterstroms zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und die Abhängigkeit von traditionellen Energiequellen zu verringern. Dies kann durch die Installation von Solarmodulen auf den Dächern von Gebäuden oder durch die Nutzung anderer erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. 

Die Idee hinter Mieterstrom ist es, Mieter zu aktiven Teilnehmern am Energiemarkt zu machen und Nachhaltigkeit in der Umwelt zu fördern.

Dabei wird noch zwischen geförderten und nicht-geförderten Varianten von Mieterstrom unterschieden, auf welche wir in unserem Blog noch weiter eingehen werden.

Vorteile für Mieter & Eigentümer

Vorteile für den Mieter
Der Strompreis für den Mieter liegt garantiert und dauerhaft mind. 10% unter dem Tarif des Grundversorgers. Der Mieter spart mit dem Konzept Mieterstrom am Ende also bares Geld.

Vorteile für den Eigentümer
Der Eigentümer der Immobilie steigert mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie erheblich. Weiterhin werden die Nebenkosten der Unterhaltung gesenkt und er kann einen wertvollen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
 
Dem Eigentümer entgeht durch das Konzept Mieterstrom zwar die EEG-Einspeisevergütung, da er den erzeugten Strom direkt an die Mieter abgibt. Allerdings wird der Mieterstrom von der Bundesregierung mit einem Mieterstromzuschlag gefördert. 
 
Wohnungsunternehmen sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Einkünfte durch die Erzeugung und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie durch den Betrieb von Ladestationen für E-Autos zu erzielen, ohne dass diese Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet werden.

Bedingungen für Mieterstrom

 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Mieterstrom-Konzeptes sowie den Erhalt des genannten Mieterstromzuschlags ist die Existenz einer Photovoltaik-Anlage auf oder in einem Wohngebäude mit einer Leistung von max. 100 KW. Diese muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Der hier erzeugte Strom muss an Verbraucher in diesem Gebäude oder zumindest im selben Quartier geliefert und entsprechend dort verbraucht werden. Dieser darf also nicht durch das allgemeine Versorgungsnetz geleitet werden. Sollte es sich bei der Immobilie um eine gemischt genutzte Immobilie handeln, müssen mind. 40% der Gebäudefläche der Wohnnutzung unterliegen.

Man beachte, dass die Person, welche die Anlage zur Erzeugung von Strom betreibt und den erzeugten Strom an Dritte liefert, ein Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) darstellt. Hiermit verbunden sind entsprechend einige energierechtliche Pflichten, wie z.B. die Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung usw. Dieser Aufwand ist bereits in der Berechnung des Mieterstromzuschlags mit eingepreist.

 

 

Mieterstromzuschlag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 legt die Höhe fest

Im EEG 2023 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt:

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Strompreisgestaltung
Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.
 

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  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Strompreisgestaltung
Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.
 

Was bedeutet

Mieterstrom?

Energiewende im MFH

Mieterstrom Elektriker Bremen Hanse Smart GmbH

Der Begriff Mieterstrom beschreibt die Stromerzeugung durch Mieter in Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, wie z.B. Mehrfamilienhäusern, und die Nutzung dieses Stroms für den Eigenverbrauch. Die Erzeugung erfolgt dabei lokal, d. h.  direkt im Gebäude oder in den Nebengebäuden. Das Konzept des Mieterstroms zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern und die Abhängigkeit von traditionellen Energiequellen zu verringern. Dies kann durch die Installation von Solarmodulen auf den Dächern von Gebäuden oder durch die Nutzung anderer erneuerbaren Energiequellen erreicht werden. 

Die Idee hinter Mieterstrom ist es, Mieter zu aktiven Teilnehmern am Energiemarkt zu machen und Nachhaltigkeit in der Umwelt zu fördern.

Dabei wird noch zwischen geförderten und nicht-geförderten Varianten von Mieterstrom unterschieden, auf welche wir in unserem Blog noch weiter eingehen werden.

Vorteile für Mieter & Eigentümer

Vorteile für den Mieter
Der Strompreis für den Mieter liegt garantiert und dauerhaft mind. 10% unter dem Tarif des Grundversorgers. Der Mieter spart mit dem Konzept Mieterstrom am Ende also bares Geld.

Vorteile für den Eigentümer
Der Eigentümer der Immobilie steigert mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie erheblich. Weiterhin werden die Nebenkosten der Unterhaltung gesenkt und er kann einen wertvollen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten.
 
Dem Eigentümer entgeht durch das Konzept Mieterstrom zwar die EEG-Einspeisevergütung, da er den erzeugten Strom direkt an die Mieter abgibt. Allerdings wird der Mieterstrom von der Bundesregierung mit einem Mieterstromzuschlag gefördert. 
 
Wohnungsunternehmen sollen zukünftig die Möglichkeit haben, Einkünfte durch die Erzeugung und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie durch den Betrieb von Ladestationen für E-Autos zu erzielen, ohne dass diese Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet werden.

Bedingungen für Mieterstrom

 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Mieterstrom-Konzeptes sowie den Erhalt des genannten Mieterstromzuschlags ist die Existenz einer Photovoltaik-Anlage auf oder in einem Wohngebäude mit einer Leistung von max. 100 KW. Diese muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Der hier erzeugte Strom muss an Verbraucher in diesem Gebäude oder zumindest im selben Quartier geliefert und entsprechend dort verbraucht werden. Dieser darf also nicht durch das allgemeine Versorgungsnetz geleitet werden. Sollte es sich bei der Immobilie um eine gemischt genutzte Immobilie handeln, müssen mind. 40% der Gebäudefläche der Wohnnutzung unterliegen.

Man beachte, dass die Person, welche die Anlage zur Erzeugung von Strom betreibt und den erzeugten Strom an Dritte liefert, ein Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) darstellt. Hiermit verbunden sind entsprechend einige energierechtliche Pflichten, wie z.B. die Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung usw. Dieser Aufwand ist bereits in der Berechnung des Mieterstromzuschlags mit eingepreist.

 

 

Mieterstromzuschlag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 legt die Höhe fest

Im EEG 2023 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt:

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

Strompreisgestaltung
Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.
 

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Mieterstromzuschlag

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 legt die Höhe fest

Im EEG 2023 wurde die Höhe des Mieterstromzuschlags neu festgelegt:

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct/kWh
  • neue Anlagen bis 1 MW bei 1,67 ct/kWh

Zwar ist der Mieterstromzuschlag geringer als die Einspeisevergütung, der Anbieter erhält jedoch neben dem Mieterstromzuschlag auch noch den Erlös aus dem Verkauf des erzeugten Stroms.

 

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Der im Vertrag mit dem Mieter (Mieterstromvertrag) vereinbarte Strompreis setzt sich aus dem Mieterstrompreis sowie dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Dabei darf der Strompreis 90% des in dem Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen.